Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG und der Lokalradio Ostwürttemberg GmbH & Co. KG.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. a) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer sind.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung eines Sendeauftrages voraus.
2. Der Sendeauftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung des Senders bindend.
3. Die Annahme des Angebots kann auch durch die Ausstrahlung des betreffenden Sendeauftrages erfolgen.
4. Werbeaufträge müssen den Grundsätzen des Landesmediengesetzes (Baden-Württemberg) entsprechen.
Der Sender behält sich vor, angenommene Aufträge für Werbesendungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes oder ihrer technischen Form/Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen, abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Ablehnung sowie die Gründe für die Ablehnung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 3 Vertragsabwicklung
1. a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für Werbesendungen spätestens bis zu den in der Preisliste bestimmten oder gesondert vereinbarten Terminen an den Sender zu liefern. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet für den Sender – soweit nichts andere vereinbart wurde – nach der Übernahme in das System des Senders. Die Tonträger werden nach der Übernahme dem Auftraggeber auf Wunsch wieder zugestellt. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum des Senders sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt.
b) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung im Sender erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte hat, die sich auf den von ihm gestellten Tonträgern bzw. sonstigen Sendeunterlagen befinden.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt den Sender von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Sendung seiner Werbespots geltend gemacht werden.
e) Werden Gegendarstellungsansprüche geltend gemacht, hat der Auftraggeber die Kosten der Abwehr zu übernehmen. Der Sender kann dafür angemessene Vorschüsse fordern. Ist der Gegendarstellungsanspruch begründet, hat der Auftraggeber dennoch die Einschaltkosten wie vereinbart zu tragen.
2. a) Vereinbarte Sendezeiten werden im Rahmen der programmtechnischen Möglichkeiten eingehalten. Ein Anspruch auf die Ausstrahlung zu bestimmten Zeiten oder in einer bestimmten Reihenfolge innerhalb eines Werbeblocks besteht nicht, es sei denn, er ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
b) Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, aufgrund technischer Störung oder höherer Gewalt aus, so wird die Werbesendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine nicht erhebliche Verschiebung. Ist eine Verlegung des Sendetermins für den Sender nicht möglich, kann der Sender vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann zurücktreten, wenn er nachweist, dass eine Verlegung des Sendetermins wegen der terminlichen Gebundenheit der Werbeaussage ohne Interesse ist.
c) Wünsche nach Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblockes werden nach Möglichkeit – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – berücksichtigt.
§ 4 Vergütung
1. Die Abwicklung der Sendeaufträge erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
2. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge. Der Einschaltpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung einer Werbesendung. Produktions- und sonstige Kosten, einschließlich etwaiger Änderungen beim produzierten Werbespot, werden gesondert berechnet.
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Die in der Preisliste genannten Rabatte werden bei Rechnungsstellung gemäß Auftragsumfang gewährt.
Sie werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend den tatsächlich abgenommenen Werbesekunden, abgerechnet. Eine Rabattzusammenfassung erfolgt nur, wenn Werbung- treibende nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich oder organisa- torisch in ein Unternehmen eingegliedert sind.
5. Änderungen von Einschaltpreisen und Vertragskonditionen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Tarifpreisänderungen vom Vertrag zurück treten. Er muss dies schriftlich gegenüber dem Sender erklären, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung.
6. Werbeagenturen erhalten – sofern sie ihren Auftraggeber nachweisbar werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der Netto- Einschaltpreise des Auftraggebers.
7. Bei Zahlungsverzug, Stundung o. ä., die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers schließen lassen, kann der Sender die weitere Ausführung des laufenden Auftrags zurück stellen und für die restlichen Werbespots Vorauszahlung verlangen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
8. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Senders nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus dem Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu.
9. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.
§ 5 Gewährleistung
1. a) Der Sender gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge, insbesondere die sorgfältige Ausstrahlung.
b) Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck der Werbedurchsage nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzausstrahlung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbedurchsage beeinträchtigt wurde. Lässt der Sender hierfür eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Werbedurchsage erneut nicht mängelfrei, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Herabsetzung der vertraglichen Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.
c) Bei einem übertragungstechnischen Ausfall einer Frequenz des Senders wird bei einer Gesamtbelegung das Entgelt für die Einschaltung anteilig berechnet.
2. a) Der Auftraggeber hat die ausgestrahlte Werbesendung bei der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und dem Sender alle erkennbaren Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Erstausstrahlung, unter genauer Angabe der Beanstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, gilt die Ausstrahlung als genehmigt.
b) Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, da Unterlagen, Texte, Sendebänder oder andere Datenträger verspätet, qualitativ mangelhaft, falsch gekennzeichnet oder versehentlich dem Sender nicht zugegangen sind, wird die vertraglich vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen den Sender aufgrund unterbliebener oder fehlerhafter Ausstrahlung von Werbesendungen sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei fernmündlich bzw. fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Änderungen trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
3. Der Sender haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden und bis zu einer Höhe des Dreifachen des jeweiligen Auftragwertes.
§ 6 Werbeproduktion
1. Werbeproduktionen, die durch die Werbefunk-Abteilung des Senders in Auftrag genommen werden, bedürfen der Freigabe durch den Werbekunden. Sie werden von einem Beauftragten der Werbefunkabteilung dem Kunden rechtzeitig vor Ausstrahlung unterbreitet. Ein Werbeproduktionsauftrag an den Sender umfasst die Konzeption, Gestaltung, Musikauswahl und funktechnische Herstellung. Er sollte vom Kunden einen Monat vor Erstausstrahlung der Werbesendung erteilt werden.
2. Lehnt der Kunde bei der Präsentation die produzierte Werbesendung aus Gründen ab, die nicht ausdrücklich im Produktionsvertrag festgehalten wurden, ist er verpflichtet die vereinbarten Produktionskosten zu tragen.
3. Zieht der Kunde seinen Auftrag ohne Einräumung einer weiteren Präsentation zurück, trägt er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten für die Werbesendung und – sofern keine Ersatzspots zur Verfügung stehen – auch die Einschaltkosten für die gebuchte Werbezeit.
4. Die Kosten für eine Werbeproduktion richten sich nach dem vereinbarten Aufwand. Preisverbindliche Richtlinien für die Werbespotproduktion können beim Sender eingesehen und ausgehändigt werden.
5. Der Sender hat die Urheber-, Leistungsschutz-, Eigentums- und sonstigen Rechte auf Texte, Gestaltung, Tonträger und andere Datenträger, die vom Sender produziert werden. Ohne Zustimmung des Senders können diese Produktionen nicht zu anderen Zwecken als zur Ausstrahlung im Sender verwendet werden.
§ 7 Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, ungültig werden oder für ungültig erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, ungültige Bestimmungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.
2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Senders.
§ 8 Datenschutz
Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechtes erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung verwendet oder wenn eine Rechtsvorschrift vorliegt und nur in diesem Zusammenhang soweit erforderlich an Dritte weitergegeben. Die Daten können in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung durch den Kunden können die Daten auch zu Werbezwecken für das Medienunternehmen und seine Tochterunternehmen verarbeitet werden. Eine Weitergabe und Nutzung für fremde Werbezwecke erfolgt nicht. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Kunde jederzeit schriftlich widersprechen, per E-Mail an datenschutz@radioton.de. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Unternehmens auf www.radioton.de.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.