Im Konflikt um die (Teil-)Schließungen von Notfallpraxen in Baden-Württemberg hat der Ärzteverband Marburger Bund Alarm geschlagen und deren sofortige Wiedereröffnung gefordert. Der Verband, der vor allem Krankenhausärzte vertritt, teilte mit, die Einschränkungen beim ärztlichen Notfalldienst müssten von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) umgehend zurückgenommen werden. Die Landesvorsitzende des Marburger Bunds, Sylvia Ottmüller, sagte einer Mitteilung nach: «Es kann nicht sein, dass aufgrund der Einschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Ärztinnen und Ärzte und das nicht-ärztliche Personal in den Krankenhäusern im Land die Zeche zahlen müssen». Befürchtet wird, dass mehr Patienten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen, obwohl sie dort laut Verband nicht hingehörten. Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, in dessen Folge die KVBW den ärztlichen Bereitschaftsdienst in seiner aktuellen Form gestoppt und mitgeteilt hatte, in Zukunft auf die Arbeit von 3000 sogenannten Poolärzten zu verzichten. Diese hatten bisher rund 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch notwendigen Hausbesuche übernommen. Aus diesem Grund gilt für den ärztlichen Notfalldienst seit vergangener Woche ein Notfallplan, der die aktuellen (Teil-)Schließungen und Öffnungszeiten-Verkürzungen beinhaltet.