Den Frühgeborenen-Stationen in Schwäbisch Hall, Reutlingen und Ravensburg droht das Ende! Die Stationen müssen in Zukunft deutlich mehr Fälle pro Jahr behandeln, was auch das Aus für die Diakonie-Klinik in Schwäbisch Hall bedeuten könnte. Eine Ausnahmegenehmigung soll laut Gesundheitsminister Manne Lucha das Bestehen von Kliniken mit Frühgeborenen-Stationen vorerst retten.
Hintergrund ist eine Änderung der sogenannten Mindestmengenregelung. Demnach müssen Kinderkliniken in ganz Deutschland ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1250 Gramm Geburtsgewicht behandeln, um auch weiter die Versorgung der kleinen Frühgeborenen von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Bislang lag die Mindestmenge bei 14 Frühgeborenen pro Jahr, in diesem Jahr gilt eine Übergangsregelung von 20.
Die Chefärzte der Kinderkliniken in Baden-Württemberg hatten bereits im Juni vor massiven Auswirkungen auf die Versorgungslage gewarnt. Damals befürchteten die Chefärzte, dass potenziell elf Stationen bedroht sein könnten, nun sind es laut Sozialministerium drei Kliniken. Das Land plant neben der Ausnahmegenehmigung für die drei betroffenen Kliniken auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Für eine Ausnahmegenehmigung müsse das Klinikum in Schwäbisch Hall jedoch vorerst einen Antrag stellen, was sie zeitnah tun wollen. Dieser wird laut dem Minister schnellstmöglich bearbeitet. Ohne die Ausnahmegenehmigung hätte es wohl kein Klinikum mit Level 1 Versorgung für Frühchen zwischen Heilbronn und Nürnberg mehr gegeben.
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) begrüßte die geplanten Ausnahmegenehmigungen durch das Land. Diese seien aber nur eine Zwischenlösung. Die damit gewonnene Zeit solle vom G-BA genutzt werden, um die Regelungen zur Versorgung der Frühchen noch einmal grundsätzlich zu überdenken.