Im Stadt- und Landkreis Heilbronn sind aktuell die Feuer- und Grillstellen im und am Wald bis auf Weiteres gesperrt. Grund dafür ist die erhöhte Waldbrandgefahr durch die anhaltende Hitze und Trockenheit. Es wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von unter 100 Meter zum Wald verbietet, also zum Beispiel auch auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Das heißt, nicht nur Grillen ist verboten, auch Feuerwerks- und Knallkörper, Kerzen, Fackeln und ähnliches zu gebrauchen ist untersagt. Außerdem gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern rechnen.