Eine blutige Gewaltserie zweier rivalisierender Gruppen hält seit über einem Jahr die Polizei im Raum Stuttgart in Atem. Jetzt wurde schon wieder eine Anklage erhoben. Dieses Mal gegen einen Verdächtigen, der letztes Jahr in Schorndorf Schüsse abgegeben haben soll. Der Mann, der damals 20 Jahre alt war, sitzt laut Staatsanwaltschaft in U-Haft. Die Vorwürfe gegen ihn lauten: Verdacht des versuchten Totschlags sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Der deutsche und türkische Staatsangehörige soll im Oktober eine geladene Maschinenpistole bei sich im Auto gehabt haben. Als sich der Angeschuldigte und mindestens ein bislang Unbekannter aus der gegnerischen Gruppe getroffen haben sollen, fielen Schüsse. Dabei soll zunächst das Fahrzeug des 20-Jährigen beschossen worden sein. Dieser sei dann zum Gegenangriff übergegangen sein und habe mit der Maschinenpistole aus seinem Fahrzeug heraus mehrere Schüsse auf das gegnerische Fahrzeug abgegeben.
Durch die Schüsse wurden Teile eines Wohnhauses, abgestellte Fahrzeuge, Bäume und ein Verkehrsschild beschädigt. Nach den Schüssen durchsuchten Ermittler die Wohnung des Mannes und entdeckten unter anderem eine Schreckschusswaffe, eine Druckluftpistole, Munition und mehrere Messer.
Seit Mitte 2022 kommt es im Großraum Stuttgart immer wieder zu Schüssen auf Menschen. Der Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen hat aber das bislang größte Aufsehen erregt. Mindestens 15 Menschen wurden verletzt, einige schwer. Nur durch einen glücklichen Zufall war die Granate nach Aussage der Ermittler an einem Ast abgeprallt, 30 Meter von der Trauergemeinde entfernt gelandet und explodiert.
Am Mittwoch endete ein Prozess gegen den mutmaßlichen Granatwerfer. Der damals 23-Jährige wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn schuldig, die Granate im vergangenen Juni im Rahmen des seit Längerem tobenden Bandenkriegs geworfen zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Haftstrafen von 13 und 11 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes gefordert. Der angeklagte Iraner hatte mitteilen lassen, die Anklage sei zutreffend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.