Wenn es nach der CDU im Heilbronner Gemeinderat ginge, dann käme bald eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops in der Stadt. Ein entsprechendes Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC kommt nun zu dem Schluss: Eine solche Obergrenze wäre rechtlich machbar. Das Gutachten hatte die Stadtinitiative Heilbronn, ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, beauftragt.
„Unser Gutachten zeigt, dass es zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern„, sagte Thomas Kessler von PwC einer Mitteilung zufolge bei der Vorstellung des Gutachtens. Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen konkrete Schritte unternehmen.
Die Einschätzungen des Gutachtens ließen sich nicht nur auf Heilbronn, sondern auf alle Kommunen anwenden, sagte Kessler. Die Steuerungsmöglichkeiten der Städte seien aber keinesfalls ein Freifahrtschein. «Jede Kommune muss Eingriffe genau begründen», so Kessler.
Die CDU-Fraktion hatte im Frühjahr im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert. „Es tut mir weh, dass das Angebot immer einseitiger wird: Immer nur Dönerläden, Barbershops, Nagelstudios oder Handyläden“, sagte CDU-Stadtrat Christoph Troßbach. Die Stadtinitiative zählte allein innerhalb der Heilbronner Innenstadt 20 Dönerläden, 18 Barbershops und 16 Nagelstudios.
„Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben, mit einem breiten Angebot„, erklärte Troßbach. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung. Bestehende Läden wären von der Obergrenze nicht betroffen.
Die Stadt soll deswegen nach dem Willen der CDU ein Konzept erarbeiten, um Gastronomie- und Dienstleistungsangebote steuern zu können – also Bereiche festlegen, in denen bestimmte Arten von Geschäften gar nicht mehr oder nur noch weniger angesiedelt werden dürfen.
Einer Stadtsprecherin zufolge soll sich der Gemeinderat im Oktober mit einem entsprechenden Antrag der CDU befassen. Man lasse die Forderung selbst ebenfalls rechtlich prüfen und werde die Ergebnisse der Prüfung in der Sitzung vorstellen, sagte eine Stadtsprecherin. Zuletzt hatte sich die Verwaltung eher zurückhaltend geäußert. „Die Frage, ob Obergrenzen für bestimmte Gewerbebetriebe möglich sind, ist sehr komplex und umfasst verschiedene Rechtsgebiete“, hieß es.
Sven Hofmann, Vorsitzender der Stadtinitiative, nannte das Gutachten einen „großen Erfolg“ für die Stadt: „Die klaren Ansätze, wie wir das Ungleichgewicht in den Quartieren korrigieren können, bieten uns die Möglichkeit, die Innenstadt als einen attraktiven Anlaufpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher zu gestalten“, sagte er. Man plane, die Empfehlungen des Gutachtens in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Stadtverwaltung umzusetzen, hieß es.