Eine Lehrerin der Waldorfschule in Schwäbisch Hall muss, nachdem sie einem Schüler eine Ohrfeige verpasst hat, eine Geldstrafe bezahlen. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn jetzt bestätigte, ist der Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung nun rechtskräftig. «Der Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Geschädigten einmal mit der flachen Hand gegen die linke Wange geschlagen und diesen schmerzhaft an einem Oberarm gepackt zu haben», sagte Oberstaatsanwalt Harald Lustig dem «Haller Tagblatt». Der Strafbefehl, gegen den kein Einspruch erhoben wurde, gilt demnach nun als Urteil.