Drei Männer sollen im März fast 2,5 Tonnen Bärlauch in Kupferzell gepflückt haben – illegal. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn die Ermittlungen wegen des Verdachts des Bärlauch-Diebstahls eingestellt. Die Verdächtigen hatten nach eigener Aussage gedacht, die Firma, für die sie arbeiteten, hätte eine Erntegenehmigung für das Gebiet, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte. Die Bärlauchpflücker hätten angegeben, sich im Waldstück geirrt zu haben. Die Aussagen konnten ihnen die Ermittler nicht widerlegen.
Der Waldbesitzer hatte die Männer bei der Ernte bemerkt und die Polizei informiert. Beim Eintreffen der Beamten waren die Pflücker gerade dabei, den Bärlauch in Tüten und Kisten zu packen und auf einen Lastwagen zu laden.
Wie die Sprecherin bestätigte, zahlte die Firma, für die die Personen arbeiteten, einen niedrigen vierstelligen Betrag als Entschädigung an den Waldbesitzer.
Laut Bundesnaturschutzgesetz darf man von wildwachsenden Blumen, Gräsern, Farnen, Moosen, Flechten, Früchten, Pilzen, Tee- und Heilkräutern nur geringe Mengen für den persönlichen Bedarf pflücken – also etwa einen Strauß pro Person. Immer wieder verlassen aber kiloschwere Säcke die Waldgebiete. In Leipziger Wäldern geht die Polizei sogar mit einer Fahrradstaffel gegen Bärlauchdiebe vor.