Ein Mann wurde einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Rottenburger Gefängnis schon wieder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Tübingen verurteilte ihn heute zu drei Monaten Haft ohne Bewährung, heißt es von der Staatsanwaltschaft Tübingen.
Der 61-Jährige hatte den Angaben nach am Montag auf dem Rottenburger Marktplatz laut herumgeschrien, kurz nachdem er aus der Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt entlassen worden war. Dem Platzverweis einer hinzugerufenen Polizistin wollte er nicht nachkommen, weshalb er in Gewahrsam genommen wurde. Auf dem Polizeirevier in Rottenburg beleidigte und bedrohte er die Polizisten mehrfach und wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag ein beschleunigtes Verfahren, das das Amtsgericht noch am selben Tag durchführte. Der Mann räumte die Tat ein und entschuldigte sich bei der Polizistin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein beschleunigtes Verfahren kann von einer Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn sich Sachverhalt oder Beweislage zur sofortigen Verhandlung eignen. Die höchste in einem solchen Verfahren mögliche Strafe ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.