Das Urteil steht fest – Ein Schwimmlehrer aus Karlsruhe wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern zur Sicherungsverwahrung verurteilt.
Bereits Anfang März wurde der Täter zum zweiten Mal verurteilt, er konnte jedoch der Sicherungsverwahrung, sowie der Haftstrafe vorerst entgehen, da er gegen das ursprüngliche Urteil von 2018 klagte und einige Rechtsfehler von Seiten des BGH vorlagen. Nun sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Revision von Seiten des Täters vom Landgericht zurückgewiesen worden, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem veröffentlichten Beschluss am Montag mitteilte.
Der Schwimmlehrer hatte sich über 130-mal an ihm anvertrauten Kindern vergangen während seiner Schwimmkurse in Baden-Baden, Achern, Gernsbach, Kuppenheim, Bad Herrenalb und Lörrach. Das Landgericht hält auch im zweiten Verfahren die Sicherungsverwahrung aufgrund weiterer Risiken solcher Taten für notwendig. Rechtsfehler schließt der BGH aus.
Eine Sicherungsverwahrung soll anders als eine Strafe, die Bevölkerung als präventive Maßnahme vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.