Um Funklöcher zu schließen, hat sich Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) für die Einführung von verpflichtendem Roaming innerhalb Deutschlands ausgesprochen. „Wir könnten 70 Prozent der Probleme lösen, wenn nationales Roaming verpflichtend wäre“, sagte Hauk am Mittwoch in Stuttgart im Landtag. Das Thema werde auch in der Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern behandelt, die sich am Freitag in Konstanz treffen.
Eigentlich kennt man den Begriff Roaming vor allem aus dem Urlaub. Deutsche Nutzer können damit auch im Ausland Mobilfunknetze benutzen, die nicht ihrem eigenen Anbieter gehören. Beim nationalen Roaming innerhalb Deutschlands würden auch die Netze im Inland untereinander geöffnet. Das heißt, das Nutzer auch über die Netze anderer Anbieter telefonieren oder im Internet sein könnten, wenn ihr eigener Anbieter im entsprechenden Bereich keinen Empfang hat.
Technisch und abrechnungstechnisch sei das nationale Roaming möglich, sagte Hauk. „Also sollte dies den Verbrauchern, insbesondere den Menschen im ländlichen Raum, wo wir die größten Versorgungsprobleme haben, auch nutzbar sein.“
Auch die SPD im Landtag hatte kürzlich die Einführung von nationalem Roaming gefordert. Das Innenministerium, das für Digitalisierung zuständig ist, hatte damals betont, dass man auf freiwillige Kooperationen setzen wolle. „In der Vergangenheit konnten durch diese Kooperationen auf freiwilliger Basis zahlreiche „weiße“ und „graue Flecken“ geschlossen werden.“ Als weiße Flecken werden Bereiche bezeichnet, in denen es überhaupt keinen Mobilfunkempfang gibt. In grauen Flecken gibt es nur einen einzigen Anbieter.