Am Freitag wurde gegen 10.30 Uhr in Bad Friedrichshall von Polizeibeamten eine richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahme durchgeführt, bei der die eingesetzten Polizeikräfte von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen mussten, weil der 24 Jahre alte Mann sich mit einem Messer bewaffnet hatte. Der Mann wurde durch die Schussabgabe verletzt und befindet sich gegenwärtig in medizinischer Behandlung, Lebensgefahr besteht nicht. Aktuell laufen die Ermittlungen zum Hergang des Sachverhalts. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn wird die Sachbearbeitung hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) übernommen.