Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg wegen sexueller Nötigung heute gefordert. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll der ranghöchste Polizist einen Betrag in Höhe von 16.000 Euro bezahlen, der einem Opferschutzverein zugute kommt. Das Urteil wird für nächsten Freitag erwartet. Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei, soll die klagende, zur Tatzeit 32 Jahre alte Polizistin im November 21 vor einer Kneipe in Stuttgart sexuell genötigt und pornografische Inhalte verbreitet haben.